Lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!
- Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegt ausschließlich beim Künstler.
- Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
- Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.
- Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
- Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters
entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.
- Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
- Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dieses kann am Auftrittstag mit dem Musiker abgesprochen werden.
- Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte sind
unzulässig.
- Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen.
Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung getroffen:
Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
Die Gage unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht, sondern dem § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer und entfällt somit.