DIT UN DAT UP HOCH UN PLATT
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AGB

 

Lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!


- Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegt ausschließlich beim Künstler.
- Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
- Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.
- Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder  sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
- Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für  Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im  Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe  des BGB.
- Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
- Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dieses kann am Auftrittstag mit dem   Musiker abgesprochen werden.
- Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte sind unzulässig.

- Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen   Vereinbarungen.
Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung getroffen:
Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
Die Gage unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht, sondern dem § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer und entfällt somit.



Ratgeber

Achtung!

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© Manfred Möhr

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